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Energieberatung

Energieausweise

Energieausweis?
Der Energieausweis soll Gebäude energetisch vergleichbar machen. Es werden also Daten zum Gebäude (z.B. Hüllfläche und Volumen) und zum Energieverbrauch (z.B. Energierechnungen) bzw. zum –bedarf gesammelt, ausgewertet und einheitlich dargestellt.

Ab dem 1.1.2008 ist die Ausstellung von Energieausweisen bei Vermietung und Verkauf Pflicht. Zuerst nur für Gebäude die bis 1965 erstellt wurden. Seit dem 1.7.2008 auch für Gebäuden die nach 1965 gebaut wurden. Damit sollte sich der Erstellungsaufwand der Energieausweisen auf einen größeren Zeitraum verteilen.

Im Jahr 2014 (EnEV 2014) wurde die Energieausweispflicht erweitert. Potentiellen Käufer und Mieter muss zumindest eine Kopie des Energieausweises vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss ist diese/dieser auszuhändigen. In kommerziellen Immobilienanzeigen sind die wichtigsten Kennwerte (Ausweisart Verbrauch/Bedarf, Baujahr Gebäude, Energieträger, Baujahr Heizung, Energieeffizienzklasse) aus dem Energieausweis anzugeben.


Verbrauchs- oder bedarfsorientiert?
Die verbrauchsorientierten Energieausweise werden anhand der letzten Energierechnungen und den Gebäudeeckdaten berechnet. Die Erstellung geht relativ schnell. Dieser Ausweis ist aber nicht geeignet um Aussagen und Empfehlungen zu energetischen Verbesserungen am Gebäude zu geben.
Die Wahlfreiheit zwischen den Energieausweisarten wird für Gebäude, die vor 1978 gebaut wurden, eingeschränkt. Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten benötigen dann immer einen bedarfsorientierten Ausweis. Bei allen anderen Gebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Bei Energieausweisen, die vor dem 1.1.2008 ausgestellt wurden konnte bei alle Gebäuden die Ausweisart frei gewählt werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.